Winterreifenpflicht in Deutschland: Regeln und Bußgeld

In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht nach Datum, sondern nach Wetter. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle Räder Reifen mit Alpine-Symbol tragen. Wer ohne sie fährt, zahlt 60 € und bekommt 1 Punkt.
Wann die Pflicht gilt
Die Regel steht in § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung. Sie nennt keinen Monat und keinen festen Zeitraum. Entscheidend ist allein der Straßenzustand.
Eine Faustregel wie „von O bis O“ steht nicht im Gesetz. Auch im Oktober kann die Pflicht also gelten, wenn die Straße glatt ist. Im Januar auf trockener Straße greift sie dagegen nicht.
Gefordert sind die Reifen bei diesen fünf Wetterlagen:
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte
- Reifglätte
Welche Reifen erlaubt sind
Maßgeblich ist § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Der Reifen muss das Alpine-Symbol tragen, also ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
Eine Kennzeichnung nur mit „M+S“ reicht nach diesem Wortlaut nicht aus. Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol haben. Prüfen Sie deshalb die Reifenflanke, nicht die Bezeichnung im Angebot.
Wie viel Profil nötig ist
Das Gesetz verlangt für Autos mindestens 1,6 mm Profiltiefe. Das gilt für die breiten Hauptrillen im mittleren Bereich der Lauffläche. Gemessen wird am ganzen Umfang.
Das ist die allgemeine Grenze für Reifen. Einen eigenen Wert für Winterreifen nennt § 36 nicht.
Was ein Verstoß kostet
Die Beträge stehen im Bußgeldkatalog, die Punkte in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung:
- Fahren ohne passende Reifen: 60 € und 1 Punkt
- Fahren ohne passende Reifen mit Behinderung anderer: 80 € und 1 Punkt
- Halter ordnet die Fahrt an oder lässt sie zu: 75 € und 1 Punkt
Der letzte Punkt betrifft Halter, die selbst nicht am Steuer sitzen. Das kann auch gelten, wenn Sie Ihr Auto bei Schnee an jemanden verleihen.
Für wen die Pflicht nicht gilt
Das Gesetz nimmt unter anderem diese Fahrzeuge aus:
- einspurige Kraftfahrzeuge, also auch Motorräder
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Stapler und motorisierte Krankenfahrstühle
Für normale Pkw gibt es keine solche Ausnahme. Wer bei Glätte legal ohne solche Reifen fährt, muss andere Vorgaben beachten. Dann gelten höchstens 50 km/h und ein Abstand von mindestens der halben Tachoanzeige in Metern.
Was Sie vor dem Winter prüfen sollten
Schauen Sie auf die Reifenflanke aller vier Räder und suchen Sie das Alpine-Symbol. Messen Sie danach die Profiltiefe in den Hauptrillen. Fehlt das Symbol, lassen Sie das Auto bei Glätte besser stehen. Diese Regeln gelten für Deutschland. Österreich und die Schweiz haben eigene Vorschriften.
(Quellen: StVO § 2, StVZO § 36, Bußgeldkatalog-Verordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 13.)